Stühle in Kirche
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Workshop - Verkehrsschilder der Gerechtigkeit

18.11.2026 · Beginn 17:30 Uhr, Ende 18:30 Uhr

RPI Weingarten (Konferenzraum, 2. OG, Kirchplatz 7, 88250 Weingarten)

Workshop – Verkehrsschilder der Gerechtigkeit
Die Motive der Verkehrsschilder der Gerechtigkeit wurden von ca. 500
Kindern und Jugendlichen aus Deutschland, Moldawien, Österreich, Italien,
Polen, Griechenland, Rumänien, Ukraine auf der „4. Gipfelkonferenz
der Kinder“ erfunden und sollen analog zu den Verkehrsschildern
im Straßenverkehr zu international verständlichen Bildsymbolen werden.
Sie zeigen den Weg für ein gerechtes, gutes Zusammenleben auf.
Im Workshop bei Franziska Hogenmüller (kath. Jugendreferat Wangen)
erleben Sie selbst einen möglichen Ablauf des Einsatzes der Verkehrsschilder,
damit es Ihnen leichter fällt, diese in Ihrer pädagogischen Arbeit
zu verwenden.
Der Workshop kann an Schulen, in Gruppenstunden, im Rahmen von
Ausstellungen, etc. durchgeführt werden. Die Schulung richtet sich an
alle, die pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Die Schilder können im RPI ausgeliehen werden.
REFERENTIN      [nbspFranziska Hogenmüller (Dekanatsjugendreferentin)
                            vom kath. Jugendreferat Wangen. Sie studierte
                            Ethnologie in München und Sozial- und
                            Humanökologie in Wien.
TERMIN              18. November 2026,
                            17.30 Uhr – 18.30 Uhr
ORT                     RPI, Konferenzraum, 2. OG
                            Kirchplatz 7, 88250 Weingarten

Termin 2 am 14. April 2027 17.30 Uhr – 18.30 Uhr
ORT: Katholisches Jugendreferat, Karlstraße 16, 88239 Wangen


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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