Stühle in Kirche
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Erntedank mit Kindern und Gemeinde feiern: Ideen säen - Gemeinschaft ernten

13.05.2027 · Beginn 17:30 Uhr, Ende 18:30 Uhr

RPI Weingarten (Konferenzraum, 2. OG, Kirchplatz 7, 88250 Weingarten)

Erntedank mit Kindern und Gemeinde feiern:
Ideen säen – Gemeinschaft ernten
Wie wird aus einer guten Idee ein lebendiger Erntedankgottesdienst,
der Menschen jeden Alters anspricht? In dieser praxisnahen Fortbildung
lernen Sie vielfältige Elemente kennen, die bei der Planung und Gestaltung
eines Erntedankgottesdienstes eingesetzt werden können.
Freuen Sie sich auf eine bunte Mischung aus:
- Liedern, die zum Mitsingen und Mitfeiern einladen
- Gebeten, die Dankbarkeit und Freude ausdrücken
- Geschichten und Impulsen, die das Erntedankfest lebendig machen
- Ideen für die praktische Umsetzung in Gottesdienst, Kita und
Gemeinde.
Bringen Sie Neugier und Freude am Ausprobieren mit – und nehmen
Sie einen Korb voller Anregungen für Ihre eigene Praxis mit nach
Hause!
REFERENTIN      Verena Meschenmoser, RPI-Mitarbeiterin
TERMIN             13. Mai 2027
                           17.30 Uhr – 18.30 Uhr
ZIELGRUPPE       ehrenamtliche Mitarbeitende in der Gemeinde,
                           Erzieherinnen und Erzieher sowie alle, die Erntedankfeiern
                           oder Gottesdienste mitgestalten möchten
ORT                    RPI, Konferenzraum, 2. OG,
                           Kirchplatz 7, 88250 Weingarten


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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